Wärmepumpe Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wärmepumpen-Förderung beantragen 2025: Schritt-für-Schritt-Anleitung von Energieberater über KfW-Antrag bis zur Auszahlung der BEG-Mittel.
Von Redaktion Waermepreis · Redaktion · veröffentlicht am 14. November 2025
Wärmepumpen-Förderung beantragen: So funktioniert es 2025
Die BEG-Förderung für Wärmepumpen kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken – aber nur wenn der Antrag korrekt und in der richtigen Reihenfolge gestellt wird. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt den gesamten Prozess.
Schritt 1: Energieberater beauftragen
Für Bestandsgebäude ist ein zugelassener Energieberater (BAFA-Liste) Voraussetzung. Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder zumindest eine Heizlastberechnung. Kosten: 300 bis 1.500 Euro, davon bis zu 80% über BAFA-Energieberatung förderfähig.
Schritt 2: Angebote einholen
Mindestens ein, besser drei Angebote von zertifizierten Fachbetrieben einholen. Das Angebot muss enthalten: Gerätebezeichnung, Leistung, SCOP-Wert, alle Positionen der Installation, Gesamtpreis.
Schritt 3: Förderfähige Kosten ermitteln
Nicht alle Kosten im Angebot sind förderfähig. Förderfähig sind:
- Wärmepumpe (Gerät)
- Montage und Installation (direkt mit der WP verbunden)
- Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Hydraulischer Abgleich
- Planungskosten bis 10% der förderfähigen Materialkosten
Nicht förderfähig: Heizkörpertausch als eigenständige Maßnahme, Sanitäranschlüsse, bauliche Maßnahmen (außer direkt notwendige).
Schritt 4: BEG-Antrag im KfW-Portal stellen
- KfW-Kundenportal aufrufen: meine.kfw.de
- Förderprogramm wählen: BEG EM (Einzelmaßnahmen) – Zuschuss für Heizungsanlagen
- Antrag ausfüllen: Gebäudedaten, geplante Maßnahme, Förderhöhe
- Energieberater-Bestätigung hochladen
- Antrag absenden → Bestätigung erhalten (Zuwendungszusage)
WICHTIG: Erst nach Erhalt der Zuwendungszusage darf der Auftrag erteilt werden!
Schritt 5: Auftrag erteilen und Wärmepumpe installieren
Nach Erhalt der Förderzusage können Sie den Fachbetrieb beauftragen. Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.
Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen
Nach der Installation und nach Bezahlung der Rechnung muss der Verwendungsnachweis im KfW-Portal eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen:
- Rechnung des Fachbetriebs
- Zahlungsnachweis
- Bestätigung des Energieberaters (Fachunternehmerbestätigung)
- Inbetriebnahmeprotokoll
Auszahlung
Die Förderung wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Bearbeitungszeit: 4 bis 12 Wochen. Der Betrag wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Häufige Fehler vermeiden
- Auftrag vor Förderzusage erteilt → kein Förderanspruch
- Falsches Gerät (nicht BEG-förderfähiger SCOP) bestellt
- Verwendungsnachweis zu spät eingereicht (Frist: 6 Monate nach Installation)