Wärmepumpe Fördercheck: Bin ich förderberechtigt?
BEG-Fördercheck Wärmepumpe: Eigentümer, Bestandsgebäude, SCOP-Anforderungen und wer den Klimabonus oder Einkommensbonus erhält.
Von Redaktion Waermepreis · Redaktion · veröffentlicht am 16. Dezember 2025
BEG-Fördercheck: Wer ist förderberechtigt?
Nicht jeder, der eine Wärmepumpe kauft, erhält automatisch BEG-Förderung. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dieser Artikel klärt, ob Sie förderberechtigt sind.
Grundvoraussetzung 1: Eigentümer des Gebäudes
Die BEG-Förderung gilt für:
- Eigenheimbesitzer (Einfamilienhaus, Doppelhaus)
- Eigentümergemeinschaften (WEG)
- Vermieter (Zuschuss auf die vermieteten Wohneinheiten)
- Unternehmen (für Gebäude im Betriebsvermögen)
Mieter können keine BEG-Förderung für die Heizung beantragen. Der Eigentümer muss den Antrag stellen.
Grundvoraussetzung 2: Bestandsgebäude
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung gilt für Bestandsgebäude (Erstbezug vor mehr als 5 Jahren). Im Neubau gibt es die BEG EM nicht – dort greift das KfW-Programm für klimafreundliche Neubauten (KfW 297/298).
Grundvoraussetzung 3: Förderfähige Technologie
Die Wärmepumpe muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Luft-Wasser-WP: SCOP ≥ 2,7 (bei A7/W35)
- Sole-Wasser-WP: SCOP ≥ 3,5 (bei B0/W35)
- Wasser-Wasser-WP: SCOP ≥ 3,5 (bei W10/W35)
- Brauchwasser-WP: COP ≥ 2,5 (bei W15/W45)
Grundvoraussetzung 4: Fachgerechte Ausführung
- Installation durch BAFA-anerkannten Fachbetrieb
- Fachunternehmerbestätigung erforderlich
- Begleitung durch Energieberater (bei Bestandsgebäuden über 3 Wohneinheiten verpflichtend, ansonsten empfohlen)
Grundvoraussetzung 5: Keine Vorab-Auftragserteilung
Der BEG-Antrag muss vor der verbindlichen Auftragserteilung gestellt werden. Ausnahme: Planungsleistungen und Vorbereitungsarbeiten (z.B. Geologiebericht) dürfen vorher beauftragt werden.
Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?
Den zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus (+20%) erhalten nur Antragsteller, die eine funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch die Wärmepumpe ersetzen. Die Heizung muss vor dem Wärmepumpeneinbau in Betrieb gewesen sein.
Wer erhält den Einkommensbonus?
Den Einkommensbonus (+30%) erhalten ausschließlich selbst nutzende Eigentümer (keine Vermieter!) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des Haushalts von maximal 40.000 Euro. Nachweis erfolgt über Einkommenssteuerbescheid.
Schnellcheck: Bin ich förderberechtigt?
- Eigentümer des Gebäudes? Ja → weiter
- Bestandsgebäude (über 5 Jahre alt)? Ja → weiter
- BEG-konforme Wärmepumpe geplant? Ja → weiter
- Auftrag noch nicht erteilt? Ja → Antrag stellen!
- Fachbetrieb BAFA-anerkannt? Ja → volle Förderung möglich