Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Was Hausbesitzer wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2024 novelliert und stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage für Heizungsentscheidungen in Deutschland dar. Was genau schreibt das GEG vor – und welche Konsequenzen hat es für Wärmepumpenbesitzer und -käufer?

Die 65-Prozent-Regel: Was bedeutet das konkret?

Das GEG 2024 schreibt vor: Jede neue Heizungsanlage, die ab dem 1. Januar 2024 (in Neubauten) bzw. nach kommunaler Wärmeplanung (in Bestandsgebäuden) eingebaut wird, muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Die Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung vollständig und automatisch – sofern sie mit Strom aus dem öffentlichen Netz betrieben wird, da der aktuelle und künftig wachsende Anteil erneuerbarer Energien im Strommix anerkannt wird.

Übergangsfrist für Bestandsgebäude

Im Bestand gilt eine differenzierte Übergangsfrist:

Faktisch bedeutet das: In vielen Bestandsgebäuden muss die GEG-konforme Heizung erst ab 2029–2033 eingebaut werden, wenn die Heizung defekt wird.

Ausnahmetatbestände des GEG

Das GEG sieht Ausnahmen vor:

GEG-konforme Alternativen zur Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist nicht das einzige GEG-konforme System. Weitere Optionen:

GEG und BEG: Die Verknüpfung

BEG-Förderung gibt es nur für GEG-konforme Heizungsanlagen. Wer eine Wärmepumpe kauft, erfüllt automatisch die GEG-Anforderungen und ist BEG-förderfähig. Eine Gas-Hybrid-Wärmepumpe (mindestens 65% Wärmepumpenanteil) ist ebenfalls förderfähig.

Kostenwirkung des GEG

Das GEG erzeugt keinen direkten Kostenzwang für laufende Heizungen. Es entfaltet seine Wirkung beim Heizungstausch. Wer jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung im Neubau einbauen will, muss einen Hybrid mit 65% erneuerbar einbauen – das kostet mehr als eine reine Gasheizung, aber in der Regel weniger als eine reine Wärmepumpe.

Wärmepreis

GEG 2024: Was das Gebäudeenergiegesetz für WP bedeutet | Wärmepumpen-Preise 2026 transparent

GEG 2024 Wärmepumpe: 65-Prozent-Regel für neue Heizungen, Übergangsfristen bis 2029–2033 für Bestand, Ausnahmen und GEG-konforme Alternativen erklärt.

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Marktpreis-Benchmark für Wärmepumpen 2026

Wärmepreis sammelt anonymisierte Endkunden-Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Deutschland und bildet daraus einen rollierenden 90-Tage-Durchschnittspreis je Leistungsklasse (5, 8, 11, 14 kW). Aktuell ausgewertet: 540 Angebote aus den Monaten Januar bis April 2026. Der Mittelwert für ein 8-kW-Komplettpaket inklusive Installation liegt bei 24.800 € brutto, der Median bei 23.500 €, das untere Quartil bei 19.900 €, das obere Quartil bei 28.700 €.

Regionale Spreizung

Süddeutschland (PLZ 7, 8, 9) liegt im Mittel 12 % über dem Bundesdurchschnitt, Berlin-Brandenburg (PLZ 1) etwa 6 % darunter. Die Spreizung erklärt sich aus Lohnkostenunterschieden im Handwerk und aus regionalen Liefer-Engpässen. Wer in Bayern wohnt und unter dem Bundesschnitt zahlen will, sollte mindestens drei Vergleichsangebote einholen.

Wie der Index entsteht

Einreichung erfolgt freiwillig, nach Angebotsannahme oder Ablehnung. Wir validieren jedes Angebot manuell auf Plausibilität und entfernen Ausreißer kleiner 12.000 € oder größer 45.000 €. Keine Vermittlung an Anbieter, kein Verkauf der Rohdaten an Hersteller. Veröffentlichung des Index monatlich, kostenfrei abrufbar.

Was der Benchmark beantwortet

Eine einzige Frage: Liegt mein konkret vorliegendes Angebot innerhalb der marktüblichen Bandbreite oder ist es Ausreißer nach oben oder unten? Wer mehr als 15 % über dem oberen Quartil einer Leistungsklasse zahlen soll, sollte Rückfragen stellen; wer mehr als 20 % unter dem unteren Quartil liegt, sollte die Material- und Garantiebedingungen gegenprüfen. Stand 2026. Betreiber: Sönke Wessels, Science Works UG.