GEG 2024: Was das Gebäudeenergiegesetz für WP bedeutet
GEG 2024 erklärt: Die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen, Übergangsfristen für Bestandsgebäude und GEG-konforme Heizsysteme.
Von Redaktion Waermepreis · Redaktion · veröffentlicht am 12. November 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Was Hausbesitzer wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2024 novelliert und stellt die wichtigste gesetzliche Grundlage für Heizungsentscheidungen in Deutschland dar. Was genau schreibt das GEG vor – und welche Konsequenzen hat es für Wärmepumpenbesitzer und -käufer?
Die 65-Prozent-Regel: Was bedeutet das konkret?
Das GEG 2024 schreibt vor: Jede neue Heizungsanlage, die ab dem 1. Januar 2024 (in Neubauten) bzw. nach kommunaler Wärmeplanung (in Bestandsgebäuden) eingebaut wird, muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Die Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung vollständig und automatisch – sofern sie mit Strom aus dem öffentlichen Netz betrieben wird, da der aktuelle und künftig wachsende Anteil erneuerbarer Energien im Strommix anerkannt wird.
Übergangsfrist für Bestandsgebäude
Im Bestand gilt eine differenzierte Übergangsfrist:
- Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: Wärmeplanung bis 30. Juni 2026
- Kleinere Kommunen: Wärmeplanung bis 30. Juni 2028
- Nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung: Bis zu 5 Jahre Umsetzungsfrist für Heizungstausch
Faktisch bedeutet das: In vielen Bestandsgebäuden muss die GEG-konforme Heizung erst ab 2029–2033 eingebaut werden, wenn die Heizung defekt wird.
Ausnahmetatbestände des GEG
Das GEG sieht Ausnahmen vor:
- Gebäudeeigentümer über 80 Jahre: Keine Pflicht (solange das Gebäude im Eigenbesitz bleibt)
- Heizungsausfall: 5 Jahre Zeit bis zur GEG-konformen Lösung (Übergangs-Reparatur erlaubt)
- Härtefallregelung: Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (max. Eigenkapitalrendite 4,5%)
GEG-konforme Alternativen zur Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist nicht das einzige GEG-konforme System. Weitere Optionen:
- Fernwärmeanschluss (wenn Anbieter die 65%-Regel erfüllt)
- Pellet- oder Holzheizung
- Solarthermie + Gas (Hybridlösung, wenn 65% Solar gedeckt)
- Gas-Hybrid-Wärmepumpe (WP + Gas)
- Wasserstoff-ready-Gasheizung (in H2-Netzgebieten)
GEG und BEG: Die Verknüpfung
BEG-Förderung gibt es nur für GEG-konforme Heizungsanlagen. Wer eine Wärmepumpe kauft, erfüllt automatisch die GEG-Anforderungen und ist BEG-förderfähig. Eine Gas-Hybrid-Wärmepumpe (mindestens 65% Wärmepumpenanteil) ist ebenfalls förderfähig.
Kostenwirkung des GEG
Das GEG erzeugt keinen direkten Kostenzwang für laufende Heizungen. Es entfaltet seine Wirkung beim Heizungstausch. Wer jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung im Neubau einbauen will, muss einen Hybrid mit 65% erneuerbar einbauen – das kostet mehr als eine reine Gasheizung, aber in der Regel weniger als eine reine Wärmepumpe.