BEG-Förderung 2025: So holen Sie das Maximum heraus
BEG-Förderung 2025: Bis zu 70 Prozent Zuschuss für Wärmepumpen. Wir erklären Grundförderung, Boni und den richtigen Antragsprozess.
Von Redaktion Waermepreis · Redaktion · veröffentlicht am 3. Oktober 2025
BEG-Förderung 2025: Alles was Sie wissen müssen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Seit der Reform im Jahr 2024 gelten neue Regeln, die Hausbesitzer kennen sollten, um die maximale Förderung zu erhalten.
Grundförderung: 30 Prozent als Basis
Jeder Antragsteller erhält automatisch eine Grundförderung von 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Diese Förderung ist technologieoffen und gilt für alle anerkannten Wärmepumpensysteme. Förderfähig sind:
- Die Wärmepumpe selbst (Gerät)
- Montage und Installation
- Notwendige Begleitmaßnahmen (Pufferspeicher, Hydraulik)
- Fachplanung und Baubegleitung
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent extra
Wer eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wichtig: Dieser Bonus gilt nur bis zum 31. Dezember 2028. Ab 2029 sinkt er auf 17 Prozent, ab 2031 auf 15 Prozent. Es lohnt sich also, nicht zu lange zu warten.
Einkommensbonus: 30 Prozent für niedrige Einkommen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Einkommensbonus. Dieser Bonus bezieht sich auf den Haushalt, nicht auf Einzelpersonen. Bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften gilt das gemeinsame Einkommen.
Maximale Förderkombination: Bis zu 70 Prozent
Grundförderung (30%) + Klimageschwindigkeitsbonus (20%) + Einkommensbonus (30%) = maximal 70 Prozent Förderung. Bei förderfähigen Kosten von 20.000 Euro wären das 14.000 Euro Zuschuss – Sie zahlen nur 6.000 Euro selbst.
Förderhöchstbeträge beachten
Die Förderung ist gedeckelt:
- Erste Wohneinheit: maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten
- Zweite bis sechste Wohneinheit: je maximal 15.000 Euro
- Ab der siebten Wohneinheit: je maximal 8.000 Euro
Das bedeutet: Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten und 70 Prozent Förderung erhalten Sie maximal 21.000 Euro Zuschuss.
Antragstellung: Schritt für Schritt
Der BEG-Antrag läuft über das KfW-Kundenportal (Zuschuss) oder die KfW-Bank (Kredit). Wichtig: Der Antrag muss vor dem Auftrag an den Handwerker gestellt werden. Die Reihenfolge:
- Schritt 1: Energieberater beauftragen (Pflicht für Sanierungsmaßnahmen)
- Schritt 2: Angebot vom Fachbetrieb einholen
- Schritt 3: BEG-Antrag im KfW-Portal stellen
- Schritt 4: Förderung erhalten → Auftrag erteilen
- Schritt 5: Installation durchführen lassen
- Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Viele Hausbesitzer verlieren Fördergeld durch vermeidbare Fehler. Die häufigsten:
- Auftrag vor Antragstellung erteilt → kein Anspruch auf Förderung
- Falsches Antragsformular gewählt
- Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht
- Fachunternehmen ohne Zertifizierung beauftragt
Kombination mit KfW-Kredit möglich
Zusätzlich zum Zuschuss kann ein zinsgünstiger KfW-Kredit (BEG-Kredit) beantragt werden, der die verbleibenden Eigenkosten finanziert. Die Konditionen richten sich nach der Energieeffizienzklasse des Gebäudes nach der Sanierung.