KfW-Förderstopp 2026: Was die Wärmepumpe jetzt kostet
Der Haushaltsausschuss hat die gekürzte Heizungsförderung beschlossen. Wir zeigen, wie sich der effektive Endpreis einer Wärmepumpe vor und nach dem 21. Juli 2026 verändert und was jetzt zu tun ist.
Von Redaktion Waermepreis · Redaktion · veröffentlicht am 8. Juli 2026
Stand: 8. Juli 2026. Heute hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für alle, die über eine Wärmepumpe nachdenken, ist vor allem eine Frage entscheidend: Was zahle ich am Ende wirklich? Genau darum geht es hier – um den effektiven Preis, also den Betrag, der nach Abzug der Förderung übrig bleibt.
Die Zeitleiste: Portal-Stopp und neue Regeln
Die Umstellung erfolgt in klar abgegrenzten Schritten. Wer die bisherigen, besseren Konditionen sichern will, muss auf das Datum achten.
- Bis 8. Juli 2026, 24:00 Uhr: Energieberater und Heizungsfachbetriebe können bei der KfW noch eine (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag – (g)BzA – und beim BAFA noch eine TPB nach den bisherigen Konditionen erstellen.
- 9. bis 20. Juli 2026: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) ab. In dieser Umstellungsphase können keine neuen (g)BzA/TPB erstellt und keine neuen Anträge gestellt werden – KfW und BAFA stellen ihre Systeme technisch um.
- 21. Juli 2026: Die neuen, gekürzten Förderbedingungen treten in Kraft. Ab diesem Tag sind nur noch Anträge zu den neuen Bedingungen möglich.
Die wichtigsten Kürzungen – und ihre Wirkung auf den Preis
Drei Änderungen treffen den effektiven Endpreis einer Wärmepumpe besonders deutlich:
- Niedrigere förderfähige Höchstkosten: Sie sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit – und danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Da die Förderung ein Prozentsatz dieser Höchstkosten ist, sinkt der maximal mögliche Zuschuss entsprechend.
- Wegfall des Effizienzbonus: Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %, etwa für natürliche Kältemittel oder eine Jahresarbeitszahl über 4,5) entfällt vollständig. Gerade moderne, effiziente Geräte verlieren damit einen Förderbaustein.
- Schrumpfender Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus (bisher 20 %) sinkt ab dem Neustart um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate. Wer wartet, zahlt Schritt für Schritt mehr.
Weitere Punkte: Die Heizungsförderung gibt es künftig nur noch beim Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung; der Wechsel von Fernwärme oder von einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde. Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt: bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen 40 % (bisher 30 %), über 30.000 bis 40.000 Euro weiterhin 30 %, über 40.000 bis 50.000 Euro neu 10 %. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern wird das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro reduziert.
Nach ersten Berechnungen zum Beschluss – bitte nur als vorsichtige Einordnung verstehen – sinkt der maximale Zuschuss für höhere Einkommen (über 50.000 Euro) auf rund 46 % statt bisher rund 55 %. Geringverdiener (bis 30.000 Euro) können künftig bis zu 80 % erhalten, bisher waren maximal 70 % möglich.
Beispielrechnung: effektiver Preis vor und nach dem 21. Juli
Das folgende Rechenbeispiel nutzt bewusst runde, hypothetische Zahlen. Es ersetzt kein individuelles Angebot, zeigt aber das Prinzip. Angenommen, eine Wärmepumpe kostet 30.000 Euro Bruttoinvestition, und der Haushalt liegt bei einem mittleren Einkommen.
| Beispiel | Vor dem 21. Juli | Ab dem 21. Juli |
|---|---|---|
| Investition (brutto) | 30.000 Euro | 30.000 Euro |
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro |
| Angenommener Fördersatz (Beispiel) | 55 % | 46 % |
| Zuschuss (Beispiel) | rund 16.500 Euro | rund 12.880 Euro |
| Effektiver Preis (Beispiel) | rund 13.500 Euro | rund 17.120 Euro |
In diesem Beispiel steigt der zu zahlende Restbetrag also um mehrere tausend Euro – allein durch die niedrigeren Höchstkosten und den geringeren Prozentsatz. Der Wegfall des Effizienzbonus und der halbjährlich weiter sinkende Klimageschwindigkeitsbonus können den effektiven Preis zusätzlich erhöhen. Die konkreten Werte hängen immer vom Einzelfall ab; entscheidend ist Ihr persönliches Angebot.
Bestandsschutz: Was für bereits Bewilligte gilt
Wichtig für die Preisplanung: Bereits bewilligte Anträge – also solche mit vorliegendem Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid – behalten die bisherigen, besseren Konditionen. Das gilt auch dann, wenn der Heizungstausch noch nicht erfolgt ist. Entscheidend ist der bewilligte Bescheid, nicht das Datum des Einbaus. Wer den Bescheid bereits in der Hand hält, muss sich um die Kürzungen also nicht sorgen.
Konkrete Handlungsempfehlung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vorhanden? Dann stellen Sie den Förderantrag schnellstmöglich – vor der Portal-Abschaltung am 9. Juli – über das KfW-Portal, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern.
- Tausch geplant, aber noch nichts eingereicht? Stoßen Sie jetzt mit Fachbetrieb und Energieberater die nötigen Schritte an. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken – jeder Monat des Wartens kann den effektiven Preis erhöhen.
- Angebote und Preise prüfen: Weil der Zuschuss sinkt, gewinnt der reine Anschaffungspreis an Gewicht. Ein günstigerer Netto- oder Festpreis kann eine geringere Förderung teilweise ausgleichen.
Fazit: Jetzt Preise vergleichen
Mit dem Neustart der Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026 verschiebt sich die Rechnung: Der effektive Endpreis einer Wärmepumpe steigt tendenziell, weil weniger Zuschuss fließt. Umso wichtiger wird es, den Ausgangspreis im Blick zu behalten. Wer den Wechsel plant, sollte jetzt Preise und Festpreise vergleichen und parallel prüfen, ob sich die bisherigen Förderkonditionen noch rechtzeitig sichern lassen. So bleibt Ihr effektiver Preis auch unter den neuen Bedingungen kalkulierbar.